Therapiekostenersatz

Allgemeine Informationen

Wenn für Kinder mit Behinderungen eine Therapie verordnet wurde, ist ein Zuschuss zu den Therapiekosten möglich.
Hinweis: Es ist meist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen.

Zuständige Stelle

Krankenversicherungsträger (SV), Die zuständige Landesregierung,

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag, Ärztlicher Verordnungsschein, Eventuell ein ärztliches Gutachten, Rechnung über Therapiekosten,
Letzte Aktualisierung: 25.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger