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Therapiekostenersatz
Allgemeine Informationen
Wenn für Kinder mit Behinderungen eine Therapie verordnet wurde, ist ein Zuschuss zu den Therapiekosten möglich.
Hinweis: Es ist meist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen. Zuständige Stelle
Krankenversicherungsträger (SV),
Die zuständige Landesregierung,
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag, Ärztlicher Verordnungsschein, Eventuell ein ärztliches Gutachten, Rechnung über Therapiekosten,
Letzte Aktualisierung: 25.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Dachverband der Sozialversicherungsträger