BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


EU-Bürger* und Schweizer – Antrag auf Lichtbildausweis

Allgemeine Informationen

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.  

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.

Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.

Voraussetzungen

Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.

Zuständige Stelle

Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:

Verfahrensablauf

Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

56 Euro Bundesgebühr

Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

 Antragsformulare und Erklärungen finden sich auf der Website des BMI

Letzte Aktualisierung: 5. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres


EU-Bürger* und Schweizer – Antrag auf Lichtbildausweis

Allgemeine Informationen

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.  

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.

Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.

Voraussetzungen

Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.

Zuständige Stelle

Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:

Verfahrensablauf

Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

56 Euro Bundesgebühr

Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

 Antragsformulare und Erklärungen finden sich auf der Website des BMI

Letzte Aktualisierung: 5. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres