BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Tierbestattungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich sind tote Tiere aus seuchenhygienischen Gründen entsorgungspflichtig. Eigentümerinnen/Eigentümer sind verpflichtet, tote Tiere an eine zugelassene Einrichtung zu übergeben (zum Beispiel Sammelstelle in den Gemeinden, Tierkörperbeseitigung, Tierfriedhof, Heimtierkrematorium).
Das Vergraben eines einzelnen Haustieres (Hund, Katze, Kleintier) auf dem Grund der Tierhalterin/des Tierhalters ist jedoch gestattet, sofern es sich nicht um ein seuchenverdächtiges Tier handelt.
Achtung
In einzelnen Bundesländern bestehen weitere Einschränkungen!
Zuständige Stelle
- das Gemeindeamt
- in Statutarstädten der Magistrat
- in Wien die Veterinäramtsabteilungen der Magistratischen Bezirksämter
Zusätzliche Informationen
Weitere Auskünfte zur Tierbestattung können auch bei jeder Amtstierärztin/jedem Amtstierarzt eingeholt werden.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Tierbestattungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich sind tote Tiere aus seuchenhygienischen Gründen entsorgungspflichtig. Eigentümerinnen/Eigentümer sind verpflichtet, tote Tiere an eine zugelassene Einrichtung zu übergeben (zum Beispiel Sammelstelle in den Gemeinden, Tierkörperbeseitigung, Tierfriedhof, Heimtierkrematorium).
Das Vergraben eines einzelnen Haustieres (Hund, Katze, Kleintier) auf dem Grund der Tierhalterin/des Tierhalters ist jedoch gestattet, sofern es sich nicht um ein seuchenverdächtiges Tier handelt.
Achtung
In einzelnen Bundesländern bestehen weitere Einschränkungen!
Zuständige Stelle
- das Gemeindeamt
- in Statutarstädten der Magistrat
- in Wien die Veterinäramtsabteilungen der Magistratischen Bezirksämter
Zusätzliche Informationen
Weitere Auskünfte zur Tierbestattung können auch bei jeder Amtstierärztin/jedem Amtstierarzt eingeholt werden.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz