BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


Allgemeines zum Mutterschutz

Sobald die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber von der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin Kenntnis erlangt, hat sie/er die Schutzbestimmungen laut Mutterschutzgesetz (MSchG) einzuhalten.

Die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes gelten für:

  • Arbeiterinnen
  • Angestellte
  • Lehrlinge

Weiters mit Abweichungen auch für:

  • Heimarbeiterinnen
  • Hausgehilfinnen und Hausangestellte
  • Vertragsbedienstete und Beamtinnen des Bundes
  • Landes- und Gemeindebedienstete, die in Betrieben beschäftigt sind
  • Landeslehrerinnen
Achtung:

Für Unternehmerinnen und Neue Selbstständige gilt das Mutterschutzgesetz nicht. 

Für arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmerinnen gelten nur einzelne Beschäftigungsverbote sowie ein eingeschränkter Kündigungsschutz.

Rechtsgrundlagen

Mutterschutzgesetz (MSchG)

Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Certified Translation

    Allgemeines zum Mutterschutz

    Sobald die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber von der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin Kenntnis erlangt, hat sie/er die Schutzbestimmungen laut Mutterschutzgesetz (MSchG) einzuhalten.

    Die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes gelten für:

    • Arbeiterinnen
    • Angestellte
    • Lehrlinge

    Weiters mit Abweichungen auch für:

    • Heimarbeiterinnen
    • Hausgehilfinnen und Hausangestellte
    • Vertragsbedienstete und Beamtinnen des Bundes
    • Landes- und Gemeindebedienstete, die in Betrieben beschäftigt sind
    • Landeslehrerinnen
    Achtung:

    Für Unternehmerinnen und Neue Selbstständige gilt das Mutterschutzgesetz nicht. 

    Für arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmerinnen gelten nur einzelne Beschäftigungsverbote sowie ein eingeschränkter Kündigungsschutz.

    Rechtsgrundlagen

    Mutterschutzgesetz (MSchG)

    Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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