BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung)
- Begründung von Wohnungseigentum
- Verkauf einer Eigentumswohnung
- Erwerb einer Eigentumswohnung durch Erbschaft
- Bestandsänderungen zwischen Eigentumswohnungen
Grundbuchsgesuche sind grundsätzlich schriftlich einzubringen.
In einfachen Fällen können Grundbuchsanträge auch bei Gericht zu Protokoll gegeben werden, d.h. mündlich bei Gericht vorgebracht werden. Unter einfachen Fällen sind solche zu verstehen, bei denen die Antragstellerin/der Antragsteller bereits über die notwendigen Urkunden in der gesetzlich vorgeschriebenen Form verfügt und bei welchen die Protokollaufnahme durch das Gericht für dieses nur mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand verbunden ist (z.B. Anträge auf Löschung eines Pfandrechts oder Namensänderung).
Weitere Informationen und Musteranträge (→ AK) (speziell Muster über Löschungsanträge und Anträge auf Namens- oder Adressenänderungen) finden sich auf den Seiten der Arbeiterkammer.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung)
- Begründung von Wohnungseigentum
- Verkauf einer Eigentumswohnung
- Erwerb einer Eigentumswohnung durch Erbschaft
- Bestandsänderungen zwischen Eigentumswohnungen
Grundbuchsgesuche sind grundsätzlich schriftlich einzubringen.
In einfachen Fällen können Grundbuchsanträge auch bei Gericht zu Protokoll gegeben werden, d.h. mündlich bei Gericht vorgebracht werden. Unter einfachen Fällen sind solche zu verstehen, bei denen die Antragstellerin/der Antragsteller bereits über die notwendigen Urkunden in der gesetzlich vorgeschriebenen Form verfügt und bei welchen die Protokollaufnahme durch das Gericht für dieses nur mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand verbunden ist (z.B. Anträge auf Löschung eines Pfandrechts oder Namensänderung).
Weitere Informationen und Musteranträge (→ AK) (speziell Muster über Löschungsanträge und Anträge auf Namens- oder Adressenänderungen) finden sich auf den Seiten der Arbeiterkammer.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion