BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


Fahrzeugtypisierung (Österreich)

Allgemeine Informationen

Vor der Zulassung des importierten Fahrzeugs (z.B. Auto oder Motorrad) ist bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis die Eintragung der Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank erforderlich. Die Generalimporteurin/der Generalimporteur gibt diese Daten ein und stellt einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank her. Falls die Generalimporteurin/der Generalimporteur keine Ermächtigung für die Dateneingabe hat oder nicht unverzüglich tätig wird, ist für die Dateneingabe der Landeshauptmann zuständig.

Bei Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis ist nach wie vor eine Einzelgenehmigung durch den Landeshauptmann (Typisierung) erforderlich.

Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen finden sich bei den technischen Prüfstellen des Amtes der jeweiligen Landesregierung.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (→ BMIMI)

Letzte Aktualisierung: 19. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur


Fahrzeugtypisierung (Österreich)

Allgemeine Informationen

Vor der Zulassung des importierten Fahrzeugs (z.B. Auto oder Motorrad) ist bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis die Eintragung der Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank erforderlich. Die Generalimporteurin/der Generalimporteur gibt diese Daten ein und stellt einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank her. Falls die Generalimporteurin/der Generalimporteur keine Ermächtigung für die Dateneingabe hat oder nicht unverzüglich tätig wird, ist für die Dateneingabe der Landeshauptmann zuständig.

Bei Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis ist nach wie vor eine Einzelgenehmigung durch den Landeshauptmann (Typisierung) erforderlich.

Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen finden sich bei den technischen Prüfstellen des Amtes der jeweiligen Landesregierung.

Zusätzliche Informationen

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Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (→ BMIMI)

Letzte Aktualisierung: 19. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur