BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Pensionsharmonisierung
Am 18. November 2004 wurde das Pensionsharmonisierungsgesetz im Plenum des Nationalrates beschlossen. Das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) ist grundsätzlich am 1. Jänner 2005 in Kraft getreten.
Das Pensionsharmonisierungsgesetz gilt
- für Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind,
- für Personen, die erstmals nach dem 31. Dezember 2004 Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung erwerben,
- teilweise für Personen, die vor dem 1. Jänner 2005 Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung erworben haben und zu diesem Zeitpunkt unter 50 Jahre alt waren.
Im Wesentlichen wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Beitragssätze und Beitragsgrundlagen werden schrittweise harmonisiert und gleichzeitig die Leistungen vereinheitlicht
- Nach 45 Beitragsjahren sollen alle Versicherten im Alter von 65 Jahren eine Pension von 80 Prozent des Lebensdurchschnittseinkommens erhalten
- Ermöglichung eines selbstbestimmten Pensionsantritts mit der Schaffung der Korridorpension
- Einrichtung eines beitragsorientierten persönlichen Pensionskontos mit leistungsorientierter Komponente
- Partnerschaftlich vereinbarte Splittings bei der Kindererziehung sind möglich
- Zeiten unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen werden besonders berücksichtigt (Schwerarbeitspension)
Weiterführende Links
- Pension (→ AK)
- Internationale Sprechtage für Fragen zum nationalen und internationalen Pensionsrecht (→ PV)
- Pensionsversicherung (→ PV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Pensionsharmonisierung
Am 18. November 2004 wurde das Pensionsharmonisierungsgesetz im Plenum des Nationalrates beschlossen. Das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) ist grundsätzlich am 1. Jänner 2005 in Kraft getreten.
Das Pensionsharmonisierungsgesetz gilt
- für Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind,
- für Personen, die erstmals nach dem 31. Dezember 2004 Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung erwerben,
- teilweise für Personen, die vor dem 1. Jänner 2005 Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung erworben haben und zu diesem Zeitpunkt unter 50 Jahre alt waren.
Im Wesentlichen wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Beitragssätze und Beitragsgrundlagen werden schrittweise harmonisiert und gleichzeitig die Leistungen vereinheitlicht
- Nach 45 Beitragsjahren sollen alle Versicherten im Alter von 65 Jahren eine Pension von 80 Prozent des Lebensdurchschnittseinkommens erhalten
- Ermöglichung eines selbstbestimmten Pensionsantritts mit der Schaffung der Korridorpension
- Einrichtung eines beitragsorientierten persönlichen Pensionskontos mit leistungsorientierter Komponente
- Partnerschaftlich vereinbarte Splittings bei der Kindererziehung sind möglich
- Zeiten unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen werden besonders berücksichtigt (Schwerarbeitspension)
Weiterführende Links
- Pension (→ AK)
- Internationale Sprechtage für Fragen zum nationalen und internationalen Pensionsrecht (→ PV)
- Pensionsversicherung (→ PV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz