BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


Heirat von Jugendlichen

Grundsätzlich können Menschen heiraten, sobald sie 18 Jahre alt sind; dann sind sie volljährig und in der Regel entscheidungsfähig.

Um heiraten zu können, darf darüber hinaus kein Eheverbot vorliegen. Zu den Eheverboten zählen:

  • Blutsverwandschaft (zwischen Verwandten in gerader Linie und Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie wie z.B. Cousinen/Cousins),
  • Adoptiverhältnis oder
  • Doppelehe.

 Anmeldung zur Eheschließung

Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Heirat von Jugendlichen

Grundsätzlich können Menschen heiraten, sobald sie 18 Jahre alt sind; dann sind sie volljährig und in der Regel entscheidungsfähig.

Um heiraten zu können, darf darüber hinaus kein Eheverbot vorliegen. Zu den Eheverboten zählen:

  • Blutsverwandschaft (zwischen Verwandten in gerader Linie und Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie wie z.B. Cousinen/Cousins),
  • Adoptiverhältnis oder
  • Doppelehe.

 Anmeldung zur Eheschließung

Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
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