BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Herstellung von Verkehrsflächen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Gemeinde ist berechtigt, bei erstmaligem Anbau an Verkehrsflächen (z.B. Fahrbahnen und Parkplätze) einen Beitrag zu den Herstellungskosten dieser Flächen von den Anliegerinnen/Anliegern einzuheben.
Hinweis
Auch für schon bestehende Verkehrsflächen kann vor erstmaligem Bau auf bisher unbebauten Bauplätzen dieser Betrag in Form eines Kostenersatzes eingehoben werden.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde bzw. der Magistrat
- In Wien: die MA 37 (→ Stadt Wien) – Baupolizei
Kosten
Die konkrete Höhe der Gebühren bzw. des Kostenersatzes sowie die einschlägigen Auflagen sind bei der zuständigen Behörde zu erfragen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Herstellung von Verkehrsflächen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Gemeinde ist berechtigt, bei erstmaligem Anbau an Verkehrsflächen (z.B. Fahrbahnen und Parkplätze) einen Beitrag zu den Herstellungskosten dieser Flächen von den Anliegerinnen/Anliegern einzuheben.
Hinweis
Auch für schon bestehende Verkehrsflächen kann vor erstmaligem Bau auf bisher unbebauten Bauplätzen dieser Betrag in Form eines Kostenersatzes eingehoben werden.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde bzw. der Magistrat
- In Wien: die MA 37 (→ Stadt Wien) – Baupolizei
Kosten
Die konkrete Höhe der Gebühren bzw. des Kostenersatzes sowie die einschlägigen Auflagen sind bei der zuständigen Behörde zu erfragen.
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