BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


L17 – Verpflichtende Schulungen in der Fahrschule

Achtung:

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Begleitende Schulungen

Während der Ausbildungsfahrten müssen begleitende Schulungen in einer Fahrschule (WKO) absolviert werden:

  • Nach 1.000 km Ausbildungsfahrt:
    Erste begleitende Schulung
  • Nach 2.000 km Ausbildungsfahrt:
    Zweite begleitende Schulung

An den Schulungen müssen sowohl die Bewerberin/der Bewerber als die Begleitperson teilnehmen. Sie bestehen aus einem praktischen Teil (Ausbildungsfahrt) und einem individuellen Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrten mit einer Ausbilderin/einem Ausbilder.

Die Fahrtenprotokolle müssen zu diesen begleitenden Schulungen mitgenommen werden.

Perfektionsschulung

Nach mindestens 3.000 km Ausbildungsfahrten findet die Perfektionsschulung in der Fahrschule statt.

Die Bewerberin/der Bewerber absolviert im Beisein der Begleitperson Schulfahrten in einem Fahrschulauto. Bei dieser Schulung wird auch eine Fahrprüfung simuliert (drei Unterrichtseinheiten).

Anmeldung zur Fahrprüfung

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

L17 – Verpflichtende Schulungen in der Fahrschule

Achtung:

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Begleitende Schulungen

Während der Ausbildungsfahrten müssen begleitende Schulungen in einer Fahrschule (WKO) absolviert werden:

  • Nach 1.000 km Ausbildungsfahrt:
    Erste begleitende Schulung
  • Nach 2.000 km Ausbildungsfahrt:
    Zweite begleitende Schulung

An den Schulungen müssen sowohl die Bewerberin/der Bewerber als die Begleitperson teilnehmen. Sie bestehen aus einem praktischen Teil (Ausbildungsfahrt) und einem individuellen Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrten mit einer Ausbilderin/einem Ausbilder.

Die Fahrtenprotokolle müssen zu diesen begleitenden Schulungen mitgenommen werden.

Perfektionsschulung

Nach mindestens 3.000 km Ausbildungsfahrten findet die Perfektionsschulung in der Fahrschule statt.

Die Bewerberin/der Bewerber absolviert im Beisein der Begleitperson Schulfahrten in einem Fahrschulauto. Bei dieser Schulung wird auch eine Fahrprüfung simuliert (drei Unterrichtseinheiten).

Anmeldung zur Fahrprüfung

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur