BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


Schenkungssteuer

Seit dem 1. August 2008 fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist weiterhin die Grunderwerbsteuer (→ USP) zu entrichten. Es besteht ab diesem Zeitpunkt jedoch eine Meldepflicht bei gewissen Schenkungen (→ USP).

Zu beachten ist aber, dass für bestimmte Schenkungen eine Schenkungsmeldung vorzunehmen ist.

Hinweis

Für Schenkungen unter Lebenden ist Schenkungssteuer zu entrichten, wenn die Übergabe des geschenkten Vermögenswertes vor dem 1. August 2008 erfolgte.

Tipp

Bei Liegenschaften ist die vorausschauende Übergabe zu Lebzeiten in der Regel günstiger.

Rechtsgrundlagen

§§  120, 121, 121a Bundesabgabenordnung (BAO)

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.

Letzte Aktualisierung: 3. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer


Schenkungssteuer

Seit dem 1. August 2008 fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist weiterhin die Grunderwerbsteuer (→ USP) zu entrichten. Es besteht ab diesem Zeitpunkt jedoch eine Meldepflicht bei gewissen Schenkungen (→ USP).

Zu beachten ist aber, dass für bestimmte Schenkungen eine Schenkungsmeldung vorzunehmen ist.

Hinweis

Für Schenkungen unter Lebenden ist Schenkungssteuer zu entrichten, wenn die Übergabe des geschenkten Vermögenswertes vor dem 1. August 2008 erfolgte.

Tipp

Bei Liegenschaften ist die vorausschauende Übergabe zu Lebzeiten in der Regel günstiger.

Rechtsgrundlagen

§§  120, 121, 121a Bundesabgabenordnung (BAO)

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.

Letzte Aktualisierung: 3. Jänner 2025

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