BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Allgemeines zur Gleichbehandlung in der Arbeitswelt
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
In einem Arbeitsverhältnis und in der sonstigen Arbeitswelt darf niemand aus Gründen
- des Geschlechts,
- des Alters,
- der ethnischen Zugehörigkeit,
- der Religion oder Weltanschauung oder
- der sexuellen Orientierung
benachteiligt werden.
Hierbei gibt es eigene Regelungen für die Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft und für Dienst- und Ausbildungsverhältnisse im öffentlichen Dienst.
Weiterführende Links
Gleichbehandlung und Freizügigkeit (→ Your Europe)
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG)
- Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)
- Landesgesetze
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt
Allgemeines zur Gleichbehandlung in der Arbeitswelt
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
In einem Arbeitsverhältnis und in der sonstigen Arbeitswelt darf niemand aus Gründen
- des Geschlechts,
- des Alters,
- der ethnischen Zugehörigkeit,
- der Religion oder Weltanschauung oder
- der sexuellen Orientierung
benachteiligt werden.
Hierbei gibt es eigene Regelungen für die Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft und für Dienst- und Ausbildungsverhältnisse im öffentlichen Dienst.
Weiterführende Links
Gleichbehandlung und Freizügigkeit (→ Your Europe)
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG)
- Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)
- Landesgesetze
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