BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Ferialpraxis und Familienbeihilfe
Wird für die Ferialpraxis ein Entgelt bezogen, kann dies bei Jugendlichen über 19 Jahren dazu führen, dass die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe überschritten wird und daher die Familienbeihilfe zumindest teilweise zurückbezahlt werden muss. Die Zuverdienstgrenze beträgt im Jahr 2025 17.212 Euro brutto an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr. Wird der Betrag von 17.212 im Jahr 2025 Euro überschritten, ist jener Betrag zurückzuzahlen, um den der Grenzbetrag überschritten wurde.
Bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze muss die Familienbeihilfe im darauf folgenden Jahr neu beantragt werden.
Für Jugendliche unter 19 Jahren hat die Zuverdienstgrenze keine Bedeutung.
Der Kinderabsetzbetrag ist an die Familienbeihilfe geknüpft, daher kann es auch bei diesem zu Rückzahlungsverpflichtungen kommen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Familienbeihilfe" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Ferialpraxis und Familienbeihilfe
Wird für die Ferialpraxis ein Entgelt bezogen, kann dies bei Jugendlichen über 19 Jahren dazu führen, dass die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe überschritten wird und daher die Familienbeihilfe zumindest teilweise zurückbezahlt werden muss. Die Zuverdienstgrenze beträgt im Jahr 2025 17.212 Euro brutto an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr. Wird der Betrag von 17.212 im Jahr 2025 Euro überschritten, ist jener Betrag zurückzuzahlen, um den der Grenzbetrag überschritten wurde.
Bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze muss die Familienbeihilfe im darauf folgenden Jahr neu beantragt werden.
Für Jugendliche unter 19 Jahren hat die Zuverdienstgrenze keine Bedeutung.
Der Kinderabsetzbetrag ist an die Familienbeihilfe geknüpft, daher kann es auch bei diesem zu Rückzahlungsverpflichtungen kommen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Familienbeihilfe" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.