BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Sozialversicherung (SVS) – Anzeige
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung beginnt für Gewerbetreibende mit dem Tag der Gewerbeanmeldung. Die Meldung des Versicherungsbeginns ist innerhalb eines Monats der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) des jeweiligen Bundeslandes bekannt zu geben. Die Einbringung der Meldung ist auch bei der Gewerbebehörde auf automationsunterstütztem Wege möglich.
Erforderliche Unterlagen
Verwenden Sie das Formular: Versicherungserklärung für Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter (→ SVS). Wenn Sie über eine ID-Austria oder einen EU-Login für Ihr Mobiltelefon verfügen, können Sie das Formular online übermitteln. Haben Sie keine ID-Austria, können Sie den Antrag online ausfüllen, herunterladen, ausdrucken und unterschrieben mit der Post senden.
Darüber hinaus kann die Versicherungserklärung auch per E-Mail (→ SVS), per Fax (→ SVS) oder per Post (→ SVS) bei der SVS eingebracht werden.
Zusätzliche Informationen
Nähere Informationen zur Anzeige bei der SVS finden sich auf USP.gv.at auf der Seite: Sozialversicherung von Selbstständigen (→ USP).
Online-Ratgeber und -Rechner
WeiterführendeLinks
- Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (→ SVS)
- Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria
Zum Formular
Versicherungserklärung – Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sozialversicherung (SVS) – Anzeige
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Allgemeine Informationen
Die Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung beginnt für Gewerbetreibende mit dem Tag der Gewerbeanmeldung. Die Meldung des Versicherungsbeginns ist innerhalb eines Monats der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) des jeweiligen Bundeslandes bekannt zu geben. Die Einbringung der Meldung ist auch bei der Gewerbebehörde auf automationsunterstütztem Wege möglich.
Erforderliche Unterlagen
Verwenden Sie das Formular: Versicherungserklärung für Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter (→ SVS). Wenn Sie über eine ID-Austria oder einen EU-Login für Ihr Mobiltelefon verfügen, können Sie das Formular online übermitteln. Haben Sie keine ID-Austria, können Sie den Antrag online ausfüllen, herunterladen, ausdrucken und unterschrieben mit der Post senden.
Darüber hinaus kann die Versicherungserklärung auch per E-Mail (→ SVS), per Fax (→ SVS) oder per Post (→ SVS) bei der SVS eingebracht werden.
Zusätzliche Informationen
Nähere Informationen zur Anzeige bei der SVS finden sich auf USP.gv.at auf der Seite: Sozialversicherung von Selbstständigen (→ USP).
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- Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (→ SVS)
- Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz