BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Beurlaubung
Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester zu beurlauben, wenn einer der folgenden Gründe nachgewiesen wird:
- Ableisten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
- Schwangerschaft
- Betreuung von eigenen Kindern oder andere gleichartige Betreuungspflichten
- Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
- Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres
Weitere Anlassfälle und nähere Bestimmungen können in der Satzung der Universität vorgesehen sein. Deshalb sollte die Studentin/der Student sich unbedingt bei der Universität über jeweilige Beurlaubungsgründe erkundigen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Beurlaubung
Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester zu beurlauben, wenn einer der folgenden Gründe nachgewiesen wird:
- Ableisten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
- Schwangerschaft
- Betreuung von eigenen Kindern oder andere gleichartige Betreuungspflichten
- Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
- Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres
Weitere Anlassfälle und nähere Bestimmungen können in der Satzung der Universität vorgesehen sein. Deshalb sollte die Studentin/der Student sich unbedingt bei der Universität über jeweilige Beurlaubungsgründe erkundigen.
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