BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Beschränkung der Auskunft
Auch vor Ablauf der Tilgungsfrist darf die Auskunft über einige rechtskräftige Verurteilungen nur an bestimmte Behörden (z.B. Gerichte, Staatsanwaltschaft, Waffenbehörden oder Passbehörde) erteilt werden.
Dieser beschränkten Auskunft unterliegen:
- Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten
- Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten, wenn die Straftaten vor dem 21. Geburtstag begangen wurden
- Bei einer Verurteilung, die eine strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum anordnet
- Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten, wenn seit Beginn der Tilgungsfrist drei Jahre vergangen sind
- Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, wenn die Straftaten vor dem 21. Geburtstag begangen wurden und seit Beginn der Tilgungsfrist drei Jahre vergangen sind
Diese Verurteilungen scheinen nicht in der Strafregisterbescheinigung auf und die/der Betroffene ist nicht verpflichtet, diese anzugeben.
Beschränkung der Auskunft
Auch vor Ablauf der Tilgungsfrist darf die Auskunft über einige rechtskräftige Verurteilungen nur an bestimmte Behörden (z.B. Gerichte, Staatsanwaltschaft, Waffenbehörden oder Passbehörde) erteilt werden.
Dieser beschränkten Auskunft unterliegen:
- Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten
- Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten, wenn die Straftaten vor dem 21. Geburtstag begangen wurden
- Bei einer Verurteilung, die eine strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum anordnet
- Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten, wenn seit Beginn der Tilgungsfrist drei Jahre vergangen sind
- Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, wenn die Straftaten vor dem 21. Geburtstag begangen wurden und seit Beginn der Tilgungsfrist drei Jahre vergangen sind
Diese Verurteilungen scheinen nicht in der Strafregisterbescheinigung auf und die/der Betroffene ist nicht verpflichtet, diese anzugeben.