BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


Begriffe mit S

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Strafverfügung

Eine Strafverfügung kann von der zuständigen Behörde erlassen werden, wenn eine Verwaltungsübertretung dienstlich von Organen (z.B. der Polizei oder der Straßenaufsicht) oder bei automatischer Überwachung (z.B. Radarmessungen) wahrgenommen wird. Die Behörde ist in diesen Fällen emächtigt, in einem abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 600 Euro zu verhängen.

Als Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung kann Einspruch erhoben werden. Dieser muss binnen zwei Wochen nach Zustellung mündlich oder schriftlich (per Post, Fax, E-Mail), jedoch nicht telefonisch, bei der Behörde eingebracht werden, die die Strafverfügung erlassen hat.

Hinweis:

Aus dem Schreiben muss deutlich hervorgehen, dass es sich um einen Einspruch handelt und es muss die Bezeichnung der Strafverfügung beinhalten.

Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Begriffe mit S

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    Strafverfügung

    Eine Strafverfügung kann von der zuständigen Behörde erlassen werden, wenn eine Verwaltungsübertretung dienstlich von Organen (z.B. der Polizei oder der Straßenaufsicht) oder bei automatischer Überwachung (z.B. Radarmessungen) wahrgenommen wird. Die Behörde ist in diesen Fällen emächtigt, in einem abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 600 Euro zu verhängen.

    Als Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung kann Einspruch erhoben werden. Dieser muss binnen zwei Wochen nach Zustellung mündlich oder schriftlich (per Post, Fax, E-Mail), jedoch nicht telefonisch, bei der Behörde eingebracht werden, die die Strafverfügung erlassen hat.

    Hinweis:

    Aus dem Schreiben muss deutlich hervorgehen, dass es sich um einen Einspruch handelt und es muss die Bezeichnung der Strafverfügung beinhalten.

    Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
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