BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Durchführung eines Tatausgleichs
Beim Tatausgleich werden durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht Sozialarbeiter als Konfliktregler eingesetzt. In Gesprächen können wichtige Themen unter den Beteiligten (Täter und Opfer) geklärt werden und Ausgleichsvereinbarungen mit den Opfern getroffen werden. Meist geht es dabei um Schadenswiedergutmachung und um die Bereitschaft des Beschuldigten seine Verhaltensweisen, die zur Tat geführt haben, künftig zu unterlassen.
Da solche Ausgleichsvereinbarungen weitreichende rechtliche Folgen haben können, empfiehlt es sich, vor deren Abschluss einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Eine wichtige Rolle im Tatausgleich stellt das Opfer der Tat dar. Das Opfer muss bereit sein, am Tatausgleich teilzunehmen. Das Zustandekommen des Tatausgleichs hängt in der Regel von der Zustimmung des Opfers ab. Die Staatsanwaltschaft wird vom Konfliktregler über die Ausgleichsvereinbarungen und die Ergebnisse informiert.
Bei Personen bis 21 Jahren braucht es keine Zustimmung des Opfers.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- § 204 Strafprozessordnung (StPO)
- § 8 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Durchführung eines Tatausgleichs
Beim Tatausgleich werden durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht Sozialarbeiter als Konfliktregler eingesetzt. In Gesprächen können wichtige Themen unter den Beteiligten (Täter und Opfer) geklärt werden und Ausgleichsvereinbarungen mit den Opfern getroffen werden. Meist geht es dabei um Schadenswiedergutmachung und um die Bereitschaft des Beschuldigten seine Verhaltensweisen, die zur Tat geführt haben, künftig zu unterlassen.
Da solche Ausgleichsvereinbarungen weitreichende rechtliche Folgen haben können, empfiehlt es sich, vor deren Abschluss einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Eine wichtige Rolle im Tatausgleich stellt das Opfer der Tat dar. Das Opfer muss bereit sein, am Tatausgleich teilzunehmen. Das Zustandekommen des Tatausgleichs hängt in der Regel von der Zustimmung des Opfers ab. Die Staatsanwaltschaft wird vom Konfliktregler über die Ausgleichsvereinbarungen und die Ergebnisse informiert.
Bei Personen bis 21 Jahren braucht es keine Zustimmung des Opfers.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- § 204 Strafprozessordnung (StPO)
- § 8 Jugendgerichtsgesetz (JGG)