BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Einzelgenehmigung: rund 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur