BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
ASVG-Unfallversicherung
Für Studierende aus Österreich und aus Ländern, die mit Österreich ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben, besteht eine gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).
Es ist keine Anmeldung oder Antragstellung erforderlich und es werden keine Beiträge eingehoben. Für diese Unfallversicherung besteht keine Altersgrenze und sie ist auch nicht an die Familienbeihilfe gebunden.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle, die sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen (z.B. Unfälle am Weg zur oder von der Universität, Unfälle im Rahmen von ÖH-Tätigkeiten). Auch Berufskrankheiten sind in diesem Zusammenhang abgedeckt.
Dauer
Die Versicherungsdauer entspricht der vorgesehenen Meldung zur Fortsetzung des Studiums (Inskription) und einer angemessenen Zeitspanne zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen.
Unfallmeldung
Eine allfällige Unfallmeldung ist an die Universitätsdirektion zu richten.
Weiterführende Links
Formular für die Unfallmeldung
Rechtsgrundlagen
ASVG-Unfallversicherung
Für Studierende aus Österreich und aus Ländern, die mit Österreich ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben, besteht eine gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).
Es ist keine Anmeldung oder Antragstellung erforderlich und es werden keine Beiträge eingehoben. Für diese Unfallversicherung besteht keine Altersgrenze und sie ist auch nicht an die Familienbeihilfe gebunden.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle, die sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen (z.B. Unfälle am Weg zur oder von der Universität, Unfälle im Rahmen von ÖH-Tätigkeiten). Auch Berufskrankheiten sind in diesem Zusammenhang abgedeckt.
Dauer
Die Versicherungsdauer entspricht der vorgesehenen Meldung zur Fortsetzung des Studiums (Inskription) und einer angemessenen Zeitspanne zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen.
Unfallmeldung
Eine allfällige Unfallmeldung ist an die Universitätsdirektion zu richten.
Weiterführende Links
Formular für die Unfallmeldung