BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze ist ein Betrag, den das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschreiten darf.
Die Geringfügigkeitsgrenze unterliegt einer jährlichen Aufwertung.
Im Jahr 2025 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 551,10 Euro monatlich.
Mit 1. Jänner 2017 wurde die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, ist nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend.
Hinweis
Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist das Bruttoentgelt gleich dem Nettoentgelt, da von der Dienstnehmerin/vom Dienstnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze ist ein Betrag, den das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschreiten darf.
Die Geringfügigkeitsgrenze unterliegt einer jährlichen Aufwertung.
Im Jahr 2025 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 551,10 Euro monatlich.
Mit 1. Jänner 2017 wurde die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, ist nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend.
Hinweis
Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist das Bruttoentgelt gleich dem Nettoentgelt, da von der Dienstnehmerin/vom Dienstnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind.
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