BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Antrag Eröffnung Schuldenregulierungsverfahren ohne Kostenvorschuss
Allgemeine Informationen
Die meisten Schuldnerinnen/Schuldner können den Kostenvorschuss bei Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens nicht bezahlen. Das Schuldenregulierungsverfahren ist dann zwar trotzdem möglich, jedoch muss die Schuldnerin/der Schuldner strenge formale Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
Die Schuldnerin/der Schuldner muss
- ein genaues Vermögensverzeichnis nach § 185 IO (Formular zum Download) und
- einen Antrag auf Abschluss eines zulässigen Zahlungsplans stellen und nachvollziehbar bescheinigen, wie der Zahlungsplan erfüllt werden soll, sowie
- für den Fall des Nichtzustandekommens des Zahlungsplans die Einleitung eines Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung beantragen.
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
Antrag Eröffnung Schuldenregulierungsverfahren ohne Kostenvorschuss
Allgemeine Informationen
Die meisten Schuldnerinnen/Schuldner können den Kostenvorschuss bei Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens nicht bezahlen. Das Schuldenregulierungsverfahren ist dann zwar trotzdem möglich, jedoch muss die Schuldnerin/der Schuldner strenge formale Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
Die Schuldnerin/der Schuldner muss
- ein genaues Vermögensverzeichnis nach § 185 IO (Formular zum Download) und
- einen Antrag auf Abschluss eines zulässigen Zahlungsplans stellen und nachvollziehbar bescheinigen, wie der Zahlungsplan erfüllt werden soll, sowie
- für den Fall des Nichtzustandekommens des Zahlungsplans die Einleitung eines Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung beantragen.
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)