BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Beobachtungsfahrt
Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung kann eine Beobachtungsfahrt mit der/dem technischen Sachverständigen oder mit der Amtsärztin/dem Amtsarzt durchgeführt werden. Dabei soll festgestellt werden, welche Betätigungsvorrichtungen zum Handhaben des Kraftfahrzeugs erforderlich sind.
Die Beobachtungsfahrt darf nur mit dem adaptierten Schulfahrzeug der entsprechenden Führerscheinklasse durchgeführt werden.
Die Führerscheinprüfung selbst und die erforderlichen Anträge sind in allen anderen Punkten identisch mit dem Standardfall.
Bei gehörlosen oder stark schwerhörigen Personen wird die Prüfungszeit der theoretischen Fahrprüfung entsprechend verlängert und die Prüfung kann auch in Gebärdensprache abgelegt werden.
Rechtsgrundlagen
- Führerscheingesetz (FSG)
- Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)
- Führerscheingesetz-Fahrprüfungsverordnung (FSG-PV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Beobachtungsfahrt
Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung kann eine Beobachtungsfahrt mit der/dem technischen Sachverständigen oder mit der Amtsärztin/dem Amtsarzt durchgeführt werden. Dabei soll festgestellt werden, welche Betätigungsvorrichtungen zum Handhaben des Kraftfahrzeugs erforderlich sind.
Die Beobachtungsfahrt darf nur mit dem adaptierten Schulfahrzeug der entsprechenden Führerscheinklasse durchgeführt werden.
Die Führerscheinprüfung selbst und die erforderlichen Anträge sind in allen anderen Punkten identisch mit dem Standardfall.
Bei gehörlosen oder stark schwerhörigen Personen wird die Prüfungszeit der theoretischen Fahrprüfung entsprechend verlängert und die Prüfung kann auch in Gebärdensprache abgelegt werden.
Rechtsgrundlagen
- Führerscheingesetz (FSG)
- Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)
- Führerscheingesetz-Fahrprüfungsverordnung (FSG-PV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur