BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


Gemeindewohnungen

Viele Städte und Gemeinden stellen sehr günstige Wohnungen zur Verfügung. Die Voraussetzungen, um sich vormerken zu lassen, variieren aber stark.

In den meisten Fällen verlangte Voraussetzungen für die Anmeldung:

  • Bestimmtes Mindestalter
  • Staatsbürgerschaft
    • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
    • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
    • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
    • Schweizer Staatsbürgerin/Schweizer Staatsbürger oder
    • Personen mit Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" oder
    • Flüchtling nach der Genfer Konvention
  • Mindestdauer des Hauptwohnsitzes: in österreichischen Gemeinden gelten unterschiedliche Regelungen diesbezüglich (in Wien: mindestens zwei Jahre)
  • Die Summe der Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen darf bestimmte jährliche Höchstgrenzen nicht übersteigen

Erledigen Sie Ihren Antrag auf Zuweisung einer Gemeindewohnung online.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Behörde das Verfahren anbietet.

Seit Oktober 2002 ist es möglich, dass sich zwei miteinander lebende Personen (z.B. Lebensgemeinschaft) für eine Gemeindewohnung gemeinsam eintragen lassen können.

In manchen Gemeinden (z.B. Wien) können sich Jugendliche bereits ab dem 17. Geburtstag für eine Gemeindewohnung anmelden.

Tipp

Detaillierte Informationen über Einkommensgrenzen erhalten Sie beim Stadt- oder Gemeindeamt des jeweiligen Wohnortes.

Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


Gemeindewohnungen

Viele Städte und Gemeinden stellen sehr günstige Wohnungen zur Verfügung. Die Voraussetzungen, um sich vormerken zu lassen, variieren aber stark.

In den meisten Fällen verlangte Voraussetzungen für die Anmeldung:

  • Bestimmtes Mindestalter
  • Staatsbürgerschaft
    • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
    • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
    • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
    • Schweizer Staatsbürgerin/Schweizer Staatsbürger oder
    • Personen mit Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" oder
    • Flüchtling nach der Genfer Konvention
  • Mindestdauer des Hauptwohnsitzes: in österreichischen Gemeinden gelten unterschiedliche Regelungen diesbezüglich (in Wien: mindestens zwei Jahre)
  • Die Summe der Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen darf bestimmte jährliche Höchstgrenzen nicht übersteigen

Erledigen Sie Ihren Antrag auf Zuweisung einer Gemeindewohnung online.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Behörde das Verfahren anbietet.

Seit Oktober 2002 ist es möglich, dass sich zwei miteinander lebende Personen (z.B. Lebensgemeinschaft) für eine Gemeindewohnung gemeinsam eintragen lassen können.

In manchen Gemeinden (z.B. Wien) können sich Jugendliche bereits ab dem 17. Geburtstag für eine Gemeindewohnung anmelden.

Tipp

Detaillierte Informationen über Einkommensgrenzen erhalten Sie beim Stadt- oder Gemeindeamt des jeweiligen Wohnortes.

Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024

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