BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


Unterhalt

Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
Alter Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
bis 6 Jahre 16
6 bis 10 Jahre 18
10 bis 15 Jahre 20
ab 15 Jahren 22

Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

Weiterführende Links

Unterhaltsrechner (→ Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


Unterhalt

Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
Alter Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
bis 6 Jahre 16
6 bis 10 Jahre 18
10 bis 15 Jahre 20
ab 15 Jahren 22

Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

Weiterführende Links

Unterhaltsrechner (→ Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

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