BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Gebührenbefreiungen und Vergünstigungen
- Kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
- Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung
- Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
- Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer
- Steuerrechtlicher Freibetrag für Mehraufwendungen für Kinder mit Behinderungen
- Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. von der Kraftfahrzeugsteuer
Aktuelle Informationen über Gebührenbefreiungen und Vergünstigungen für Familien mit Kindern mit Behinderung, kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung etc.
Tipp
Bei geringem Einkommen kann bei der zuständigen Krankenkasse (→ SV) um Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Service-Entgelt für die e-card angesucht werden. Ebenso ist die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr sowie ein Zuschuss zum Fernsprechentgelt möglich. Diese können Sie bei Gebühren Info Service (Gebührenbefreiung) beantragen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Gebührenbefreiungen und Vergünstigungen
- Kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
- Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung
- Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
- Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer
- Steuerrechtlicher Freibetrag für Mehraufwendungen für Kinder mit Behinderungen
- Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. von der Kraftfahrzeugsteuer
Aktuelle Informationen über Gebührenbefreiungen und Vergünstigungen für Familien mit Kindern mit Behinderung, kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung etc.
Tipp
Bei geringem Einkommen kann bei der zuständigen Krankenkasse (→ SV) um Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Service-Entgelt für die e-card angesucht werden. Ebenso ist die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr sowie ein Zuschuss zum Fernsprechentgelt möglich. Diese können Sie bei Gebühren Info Service (Gebührenbefreiung) beantragen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion