BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Ausfolgung eines abgeschleppten Kfz
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Ein Kfz wird im Regelfall abgeschleppt, wenn es ohne Kennzeichen im öffentlichen Bereich steht oder generell verkehrsbehindernd geparkt wurde.
Beispiel
- Parken in zweiter Spur
- Parken vor einer Hauseinfahrt
- Parken in einer Lade-, Taxi- oder Abschleppzone
- Parken in einem Halte- und Parkverbot, wenn das Fahrzeug verkehrsbehindernd abgestellt wurde
Fristen
Fahrzeuge mit Kennzeichen müssen binnen sechs, Fahrzeuge ohne Kennzeichen binnen zwei Monaten übernommen werden. Beachten Sie, dass pro Tag Verwahrkosten anfallen.
Zuständige Stelle
- Die Polizei bzw.
- Das Gemeindeamt
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) - Abschleppgruppe
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über
- den Aufenthaltsort des abgeschleppten Kfz,
- die Abholzeiten,
- die Kosten und mitzubringenden Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen
In der Regel:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Zulassungsbescheinigung
- Bei Kfz ohne Kennzeichen: zusätzlich
- Eigentumsnachweis (z.B. Typenschein, Kaufvertrag)
Kosten
- Gebühr für das Abschleppen
- Gebühr für die Aufbewahrung des Kfz
- Unter Umständen eine Polizeistrafe
Die Kosten für die Abschleppung und die Aufbewahrung des Kfz müssen von der Zulassungsbesitzerin/dem Zulassungsbesitzer oder deren/dessen Beauftragten bei der Übernahme bezahlt werden. Wird das Kfz nicht übernommen oder wird die Bezahlung bei der Übernahme verweigert, müssen die Kosten mit Bescheid vorgeschrieben werden. Gegen diesen kann die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer ein Rechtsmittel erheben.
Nähere Informationen zur Abschleppung und Aufbewahrung von Kfz finden sich auf den Portalen folgender Landeshauptstädte:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Ausfolgung eines abgeschleppten Kfz
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Ein Kfz wird im Regelfall abgeschleppt, wenn es ohne Kennzeichen im öffentlichen Bereich steht oder generell verkehrsbehindernd geparkt wurde.
Beispiel
- Parken in zweiter Spur
- Parken vor einer Hauseinfahrt
- Parken in einer Lade-, Taxi- oder Abschleppzone
- Parken in einem Halte- und Parkverbot, wenn das Fahrzeug verkehrsbehindernd abgestellt wurde
Fristen
Fahrzeuge mit Kennzeichen müssen binnen sechs, Fahrzeuge ohne Kennzeichen binnen zwei Monaten übernommen werden. Beachten Sie, dass pro Tag Verwahrkosten anfallen.
Zuständige Stelle
- Die Polizei bzw.
- Das Gemeindeamt
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien) - Abschleppgruppe
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über
- den Aufenthaltsort des abgeschleppten Kfz,
- die Abholzeiten,
- die Kosten und mitzubringenden Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen
In der Regel:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Zulassungsbescheinigung
- Bei Kfz ohne Kennzeichen: zusätzlich
- Eigentumsnachweis (z.B. Typenschein, Kaufvertrag)
Kosten
- Gebühr für das Abschleppen
- Gebühr für die Aufbewahrung des Kfz
- Unter Umständen eine Polizeistrafe
Die Kosten für die Abschleppung und die Aufbewahrung des Kfz müssen von der Zulassungsbesitzerin/dem Zulassungsbesitzer oder deren/dessen Beauftragten bei der Übernahme bezahlt werden. Wird das Kfz nicht übernommen oder wird die Bezahlung bei der Übernahme verweigert, müssen die Kosten mit Bescheid vorgeschrieben werden. Gegen diesen kann die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer ein Rechtsmittel erheben.
Nähere Informationen zur Abschleppung und Aufbewahrung von Kfz finden sich auf den Portalen folgender Landeshauptstädte:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur