BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


Begriffe mit H

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Hauptwohnsitz

Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

  • Aufenthaltsdauer
  • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
  • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

Hinweis:

Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

Ausführliche Informationen zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Begriffe mit H

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    Hauptwohnsitz

    Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

    Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

    Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

    • Aufenthaltsdauer
    • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
    • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

    Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

    Hinweis:

    Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

    Ausführliche Informationen zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion