BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe – Namensänderung
Voraussetzung für die Gewährung der Stromkostenbremse - Landwirtschaft/Gewerbe ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller am Ort des Zählpunkts hauptwohnsitzgemeldet sowie aus dem Stromliefervertrag für diesen Zählpunkt zahlungspflichtig ist (Stichtag: 1. Juni 2023) und noch kein Grundkontingent Haushalt oder Landwirtschaft/Gewerbe erhält.
Hat sich der Name der Antragstellerin/des Antragstellers bzw. Stromvertragspartners aufgrund einer Heirat, Scheidung oder offiziellen Namensänderung geändert, gibt es die Möglichkeit den Antrag anzupassen (siehe untenstehende Vorgehensweise).
Beispiel
Sie haben einen Antrag auf Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe gestellt und Ihr Name hat sich aufgrund einer Heirat verändert. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Anpassung des Antrages.
Vorgehensweise
Senden Sie einen Nachweis (Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, offizielle Namensänderung) an "stromkostenbremse@bmwet.gv.at" (Gewerbe) bzw. "stromkostenbremse@bml.gv.at" (Land- und Forstwirtschaft).
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe – Namensänderung
Voraussetzung für die Gewährung der Stromkostenbremse - Landwirtschaft/Gewerbe ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller am Ort des Zählpunkts hauptwohnsitzgemeldet sowie aus dem Stromliefervertrag für diesen Zählpunkt zahlungspflichtig ist (Stichtag: 1. Juni 2023) und noch kein Grundkontingent Haushalt oder Landwirtschaft/Gewerbe erhält.
Hat sich der Name der Antragstellerin/des Antragstellers bzw. Stromvertragspartners aufgrund einer Heirat, Scheidung oder offiziellen Namensänderung geändert, gibt es die Möglichkeit den Antrag anzupassen (siehe untenstehende Vorgehensweise).
Beispiel
Sie haben einen Antrag auf Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe gestellt und Ihr Name hat sich aufgrund einer Heirat verändert. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Anpassung des Antrages.
Vorgehensweise
Senden Sie einen Nachweis (Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, offizielle Namensänderung) an "stromkostenbremse@bmwet.gv.at" (Gewerbe) bzw. "stromkostenbremse@bml.gv.at" (Land- und Forstwirtschaft).
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft