BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Arbeitslosengeld – längerer Anspruch
Generell kann eine anspruchsberechtigte Arbeitsuchende/ein anspruchsberechtigter Arbeitsuchender für 20 Wochen Arbeitslosengeld beziehen. Aufgrund verschiedener Umstände (längere durchgängige Beschäftigung in einem Dienstverhältnis mit Arbeitslosenversicherung, Alter der Arbeitsuchenden/des Arbeitsuchenden, Schulungsmaßnahmen innerhalb einer Arbeitsstiftung) kann sich die Dauer der Anspruchsberechtigung verlängern. So verlängert sich die Bezugsdauer auf 30 Wochen, wenn 156 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen vorliegen.
Für ältere Arbeitsuchende gebührt eine längere Bezugsdauer unter folgenden Voraussetzungen:
- Wenn Sie über 40 Jahre alt sind und in den letzten zehn Jahren mindestens 312 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie das Arbeitslosengeld bis zu 39 Wochen lang erhalten.
- Wenn Sie älter als 50 Jahre sind und in den letzten 15 Jahren mindestens 468 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie das Arbeitslosengeld bis zu 52 Wochen lang beziehen.
Nähere Informationen zum Thema "Arbeitslosengeld" (z.B. zu den genauen Voraussetzungen, der Höhe der Leistung und zur Antragstellung) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Online-Ratgeber und -Rechner
- Arbeitslosengeld − Anspruch
- Arbeitslosengeld − Anspruchsdauer
- Arbeitsuchend − Ratgeber
- Arbeitssuche − meine persönlichen Internet-Services
- Auszahlung von Geldleistungen
- eAMS-Konto − Informationen
- eAMS-Passwort vergessen
Rechtsgrundlagen
§ 18 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)
Arbeitslosengeld – längerer Anspruch
Generell kann eine anspruchsberechtigte Arbeitsuchende/ein anspruchsberechtigter Arbeitsuchender für 20 Wochen Arbeitslosengeld beziehen. Aufgrund verschiedener Umstände (längere durchgängige Beschäftigung in einem Dienstverhältnis mit Arbeitslosenversicherung, Alter der Arbeitsuchenden/des Arbeitsuchenden, Schulungsmaßnahmen innerhalb einer Arbeitsstiftung) kann sich die Dauer der Anspruchsberechtigung verlängern. So verlängert sich die Bezugsdauer auf 30 Wochen, wenn 156 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen vorliegen.
Für ältere Arbeitsuchende gebührt eine längere Bezugsdauer unter folgenden Voraussetzungen:
- Wenn Sie über 40 Jahre alt sind und in den letzten zehn Jahren mindestens 312 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie das Arbeitslosengeld bis zu 39 Wochen lang erhalten.
- Wenn Sie älter als 50 Jahre sind und in den letzten 15 Jahren mindestens 468 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie das Arbeitslosengeld bis zu 52 Wochen lang beziehen.
Nähere Informationen zum Thema "Arbeitslosengeld" (z.B. zu den genauen Voraussetzungen, der Höhe der Leistung und zur Antragstellung) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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§ 18 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)