BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Allgemeines zur Zollanmeldung
Hinweis
Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.
Beim Passieren des Zolls muss die Mitnahme bestimmter Waren angegeben werden.
Folgende Waren müssen jedenfalls beim Zoll angemeldet werden:
- Waren, die nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind (gewerbliche Waren)
- Waren, die die jeweils geltenden Freigrenzen überschreiten (Freigrenzen gibt es z.B. bei Tabakwaren, Alkoholika und Arzneimitteln)
- Waren, für die Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote gelten
Werden die Waren in einen anderen EU-Staat mitgenommen, so müssen sie trotzdem bereits bei der Einreise in das EU-Zollgebiet (und nicht erst bei der Einreise in den Zielstaat) deklariert werden!
Gibt es getrennte Kontrollausgänge, muss der Rotkanal benützt werden, um Waren zu verzollen. Befinden sich keine Waren im Gepäck, die beim Zoll angemeldet werden müssen, kann der Grünkanal benutzt werden.
Auch wenn kein Rotkanal eingerichtet ist, müssen die Waren deklariert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
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Hinweis
Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.
Beim Passieren des Zolls muss die Mitnahme bestimmter Waren angegeben werden.
Folgende Waren müssen jedenfalls beim Zoll angemeldet werden:
- Waren, die nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind (gewerbliche Waren)
- Waren, die die jeweils geltenden Freigrenzen überschreiten (Freigrenzen gibt es z.B. bei Tabakwaren, Alkoholika und Arzneimitteln)
- Waren, für die Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote gelten
Werden die Waren in einen anderen EU-Staat mitgenommen, so müssen sie trotzdem bereits bei der Einreise in das EU-Zollgebiet (und nicht erst bei der Einreise in den Zielstaat) deklariert werden!
Gibt es getrennte Kontrollausgänge, muss der Rotkanal benützt werden, um Waren zu verzollen. Befinden sich keine Waren im Gepäck, die beim Zoll angemeldet werden müssen, kann der Grünkanal benutzt werden.
Auch wenn kein Rotkanal eingerichtet ist, müssen die Waren deklariert werden.
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