BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Allgemeines zum Schuldenregulierungsverfahren
Seit 1995 können überschuldete Privatpersonen, also natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, in Österreich ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren beantragen. Umgangssprachlich wird dieses Verfahren auch Privatkonkurs genannt.
Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen.
Häufige Ursachen von Überschuldung
-
fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben
-
Überschätzung der eigenen Finanzkraft
-
niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen
-
bargeldloses Konsumverhalten
-
Verpflichtungen aus Bürgschaften
-
aggressive oder irreführende Werbung
-
unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall, Trennung, Todesfall)
-
Suchtverhalten oder kriminelle Handlungen
-
rechtlich komplexe oder unklare Situationen
Weiterführende Links
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)
- Broschüre "Ausweg gesucht - Schulden und Privatkonkurs" (BMASGPK)
- Privatkonkurs neu (AK)
- Übersicht Privatkonkurs (BMASGPK)
- Informationen zur Reform (Schuldenberatung)
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Justiz
Allgemeines zum Schuldenregulierungsverfahren
Seit 1995 können überschuldete Privatpersonen, also natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, in Österreich ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren beantragen. Umgangssprachlich wird dieses Verfahren auch Privatkonkurs genannt.
Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen.
Häufige Ursachen von Überschuldung
-
fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben
-
Überschätzung der eigenen Finanzkraft
-
niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen
-
bargeldloses Konsumverhalten
-
Verpflichtungen aus Bürgschaften
-
aggressive oder irreführende Werbung
-
unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall, Trennung, Todesfall)
-
Suchtverhalten oder kriminelle Handlungen
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rechtlich komplexe oder unklare Situationen
Weiterführende Links
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)
- Broschüre "Ausweg gesucht - Schulden und Privatkonkurs" (BMASGPK)
- Privatkonkurs neu (AK)
- Übersicht Privatkonkurs (BMASGPK)
- Informationen zur Reform (Schuldenberatung)
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Justiz