BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Bundesverwaltungsgericht
Es gibt in Österreich elf Verwaltungsgerichte, nämlich das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesfinanzgericht und die neun Landesverwaltungsgerichte (für jedes Bundesland eines). Damit besteht eine einheitliche gerichtliche Rechtsmittelinstanz im Verwaltungsverfahren.
Das Bundesverwaltungsgericht ist österreichweit die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Entscheidungen von Bundesbehörden in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung – mit Ausnahme des Zuständigkeitsbereiches des Bundesfinanzgerichts. Es werden Verfahren in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Umwelt, persönliche Rechte und Fremden- und Asylwesen abgewickelt.
Gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes besteht die Möglichkeit, Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben und/oder eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Bundesverwaltungsgericht
Es gibt in Österreich elf Verwaltungsgerichte, nämlich das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesfinanzgericht und die neun Landesverwaltungsgerichte (für jedes Bundesland eines). Damit besteht eine einheitliche gerichtliche Rechtsmittelinstanz im Verwaltungsverfahren.
Das Bundesverwaltungsgericht ist österreichweit die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Entscheidungen von Bundesbehörden in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung – mit Ausnahme des Zuständigkeitsbereiches des Bundesfinanzgerichts. Es werden Verfahren in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Umwelt, persönliche Rechte und Fremden- und Asylwesen abgewickelt.
Gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes besteht die Möglichkeit, Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben und/oder eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen.
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