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IN REINSBERG

Einkommen

In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
  • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


Einkommen

In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
  • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

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