BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


Erben, die sich bei Liegenschaften nicht einigen können

Steht eine Liegenschaft im Miteigentum mehrerer Personen, kann, solange zwischen den Miteigentümerinnen/Miteigentümern Einvernehmen besteht, mit dieser beliebig verfahren werden. Jede Miteigentümerin/jeder Miteigentümer kann, solange sie/er die Rechte der Mitteilhaberinnen/Mitteilhaber nicht verletzt, ihren/seinen Anteil unabhängig verpfänden, vermachen oder veräußern.

Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Miteigentümerinnen/Miteigentümern, was etwa die Nutzung der Liegenschaft oder gar deren Veräußerung angeht, so kann jede Miteigentümerin/jeder Miteigentümer eine sogenannte Teilungsklage bei Gericht einbringen.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österreichische Notariatskammer

Erben, die sich bei Liegenschaften nicht einigen können

Steht eine Liegenschaft im Miteigentum mehrerer Personen, kann, solange zwischen den Miteigentümerinnen/Miteigentümern Einvernehmen besteht, mit dieser beliebig verfahren werden. Jede Miteigentümerin/jeder Miteigentümer kann, solange sie/er die Rechte der Mitteilhaberinnen/Mitteilhaber nicht verletzt, ihren/seinen Anteil unabhängig verpfänden, vermachen oder veräußern.

Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Miteigentümerinnen/Miteigentümern, was etwa die Nutzung der Liegenschaft oder gar deren Veräußerung angeht, so kann jede Miteigentümerin/jeder Miteigentümer eine sogenannte Teilungsklage bei Gericht einbringen.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österreichische Notariatskammer