BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Ausübung einer Tätigkeit, zu der eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist
Für die eigenständige Ausübung einer Tätigkeit mit Gewinnabsicht, die in Österreich eine Gewerbeberechtigung erfordert, muss die Jugendliche/der Jugendliche bereits volljährig (18 Jahre alt) sein.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Ausübung einer Tätigkeit, zu der eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist
Für die eigenständige Ausübung einer Tätigkeit mit Gewinnabsicht, die in Österreich eine Gewerbeberechtigung erfordert, muss die Jugendliche/der Jugendliche bereits volljährig (18 Jahre alt) sein.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion