BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Bauten auf dem Nachbargrundstück
Nachbarinnen/Nachbarn haben nur einen Anspruch darauf, dass die Bauordnung eingehalten wird (z.B. die Abstandsvorschriften). Interessen von Nachbarinnen/Nachbarn, die keine Grundlage in der Bauordnung finden, müssen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Beim Bauen sind gewisse Abstände zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Diese sind im jeweiligen Landesgesetz geregelt, daher ist die Rechtslage in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich.
Je nach Bauvorhaben werden Nachbarinnen/Nachbarn von einem Bauvorhaben verständigt. Möglicherweise kann es auch zu einer Bauverhandlung (nicht in allen Bundesländern) kommen. Bei der Bauverhandlung wird allen involvierten Personen und Behörden Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und Interessen gegeben.
Kommt es zu einer Bauverhandlung, erhalten die Nachbarinnen/Nachbarn eine Ladung. Um die Rechte zu wahren, sollte an der Verhandlung teilgenommen werden.
Zuständige Behörde ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister bzw. in Statutarstädten der Magistrat.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Bauten auf dem Nachbargrundstück
Nachbarinnen/Nachbarn haben nur einen Anspruch darauf, dass die Bauordnung eingehalten wird (z.B. die Abstandsvorschriften). Interessen von Nachbarinnen/Nachbarn, die keine Grundlage in der Bauordnung finden, müssen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Beim Bauen sind gewisse Abstände zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Diese sind im jeweiligen Landesgesetz geregelt, daher ist die Rechtslage in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich.
Je nach Bauvorhaben werden Nachbarinnen/Nachbarn von einem Bauvorhaben verständigt. Möglicherweise kann es auch zu einer Bauverhandlung (nicht in allen Bundesländern) kommen. Bei der Bauverhandlung wird allen involvierten Personen und Behörden Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und Interessen gegeben.
Kommt es zu einer Bauverhandlung, erhalten die Nachbarinnen/Nachbarn eine Ladung. Um die Rechte zu wahren, sollte an der Verhandlung teilgenommen werden.
Zuständige Behörde ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister bzw. in Statutarstädten der Magistrat.
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