BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger
Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.
Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.
Rechtsgrundlagen
- § 84 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
- § 28 Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG)
- § 11 Selbständigen- Sozialversicherungsgesetz (SVSG)
Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger
Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger
Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.
Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.
Rechtsgrundlagen
- § 84 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
- § 28 Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG)
- § 11 Selbständigen- Sozialversicherungsgesetz (SVSG)
Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger