BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


Testament

Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

Ausführliche Informationen zum Thema "Letztwillige Verfügungen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 21. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


Testament

Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

Ausführliche Informationen zum Thema "Letztwillige Verfügungen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 21. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion