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IN REINSBERG
Allgemeines zu Jugendrechten
In Österreich ist der Jugendschutz nicht einheitlich geregelt. Alle neun Bundesländer haben eigene Jugendschutzgesetze. Für Kinder und Jugendliche gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhalten.
Bei Verstößen gegen die Jugendschutzgesetze sind für Erwachsene und für Unternehmerinnen/Unternehmer Geld- und sogar Freiheitsstrafen, für Jugendliche verpflichtende Beratungsgespräche und unter Umständen auch Geldstrafen vorgesehen.
Weiterführende Links
- Fachbereich "Jugend" (→ BKA – Sektion Familien und Jugend)
- "Jugendschutz und Recht" (→ Österreichisches Jugendportal)
- → Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
- → Rat auf Draht
- → Europäisches Jugendportal
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Allgemeines zu Jugendrechten
In Österreich ist der Jugendschutz nicht einheitlich geregelt. Alle neun Bundesländer haben eigene Jugendschutzgesetze. Für Kinder und Jugendliche gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhalten.
Bei Verstößen gegen die Jugendschutzgesetze sind für Erwachsene und für Unternehmerinnen/Unternehmer Geld- und sogar Freiheitsstrafen, für Jugendliche verpflichtende Beratungsgespräche und unter Umständen auch Geldstrafen vorgesehen.
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- Fachbereich "Jugend" (→ BKA – Sektion Familien und Jugend)
- "Jugendschutz und Recht" (→ Österreichisches Jugendportal)
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