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IN REINSBERG
Fremdenpass
Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.
Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:
- Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
- Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
Hinweis
Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fremdenpass
Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.
Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:
- Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
- Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
Hinweis
Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.
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