BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


Kontradiktorische Vernehmung

Bei einer kontradiktorischen Vernehmung im Rahmen eines Strafprozesses wird die Zeugin/der Zeuge gesondert befragt, sodass die Beschuldigte/der Beschuldigte und die Zeugin/der Zeuge nicht direkt zusammentreffen. Die kontradiktorische Vernehmung wird auch "schonende" Vernehmung genannt.

Während Staatsanwältin/Staatsanwalt, Beschuldigte/Beschuldigter und Verteidigerin/Verteidiger in einem Raum anwesend sind, findet die Vernehmung der Zeugin/des Zeugen in einem anderen Raum statt. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten übertragen, die/der so ihr Fragerecht/sein Fragerecht ausüben kann, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers, ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss kontradiktorisch einvernommen werden.

Schutz von Zeugen im Strafverfahren

Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Kontradiktorische Vernehmung

    Bei einer kontradiktorischen Vernehmung im Rahmen eines Strafprozesses wird die Zeugin/der Zeuge gesondert befragt, sodass die Beschuldigte/der Beschuldigte und die Zeugin/der Zeuge nicht direkt zusammentreffen. Die kontradiktorische Vernehmung wird auch "schonende" Vernehmung genannt.

    Während Staatsanwältin/Staatsanwalt, Beschuldigte/Beschuldigter und Verteidigerin/Verteidiger in einem Raum anwesend sind, findet die Vernehmung der Zeugin/des Zeugen in einem anderen Raum statt. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten übertragen, die/der so ihr Fragerecht/sein Fragerecht ausüben kann, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

    Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers, ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss kontradiktorisch einvernommen werden.

    Schutz von Zeugen im Strafverfahren

    Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion