BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


Kalte Progression

In Österreich ist der Lohn- bzw. Einkommensteuertarif progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass das Einkommen in einzelne Teile zerlegt und mit nach Tarifstufen (→ USP) ansteigenden Steuersätzen besteuert wird.

Wenn die Löhne jedes Jahr um die Inflationsabgeltung steigen, aber die für die Lohnsteuer maßgeblichen Tarifstufen gleich bleiben, rücken von Jahr zu Jahr immer mehr Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in höhere Tarifstufen vor bzw. bleiben in der höchsten Tarifstufe. Die steuerliche Bemessungsgrundlage steigt aufgrund der Lohnerhöhung im Zeitablauf an, ohne dass der Steuertarif entsprechend angepasst wird. Trotz gleichbleibenden realen Werts der steuerlichen Bemessungsgrundlage erhöht sich die Steuerlast überproportional. Der Effekt, dass die jährlichen Lohnerhöhungen zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen, wird "kalte Progression" (im engeren Sinn) genannt.

Um die kalte Progression zu vermeiden, müssen die Tarifstufen und die Steuerabsetzbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


Kalte Progression

In Österreich ist der Lohn- bzw. Einkommensteuertarif progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass das Einkommen in einzelne Teile zerlegt und mit nach Tarifstufen (→ USP) ansteigenden Steuersätzen besteuert wird.

Wenn die Löhne jedes Jahr um die Inflationsabgeltung steigen, aber die für die Lohnsteuer maßgeblichen Tarifstufen gleich bleiben, rücken von Jahr zu Jahr immer mehr Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in höhere Tarifstufen vor bzw. bleiben in der höchsten Tarifstufe. Die steuerliche Bemessungsgrundlage steigt aufgrund der Lohnerhöhung im Zeitablauf an, ohne dass der Steuertarif entsprechend angepasst wird. Trotz gleichbleibenden realen Werts der steuerlichen Bemessungsgrundlage erhöht sich die Steuerlast überproportional. Der Effekt, dass die jährlichen Lohnerhöhungen zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen, wird "kalte Progression" (im engeren Sinn) genannt.

Um die kalte Progression zu vermeiden, müssen die Tarifstufen und die Steuerabsetzbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2025

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