BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


Begriffe mit B

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Beschwerde

Im gerichtlichen Strafverfahren steht gegen Beschlüsse des Gerichts das Rechtsmittel der Beschwerde zur Verfügung. Dieses Recht steht der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten und anderen Personen zu. Beschuldigte können jedoch nur dann Beschwerde erheben, wenn ihnen durch den Beschluss unmittelbar Rechte verweigert werden. Andere Personen können nur dann Beschwerde einlegen, wenn ihnen durch den Beschluss unmittelbar Rechte verweigert werden oder Pflichten entstehen oder wenn sie von einem Zwangsmittel (z.B. Exekution) betroffen sind.

Gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden kann in der Regel Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Gegen Erkenntnisse und die meisten Beschlüsse der Verwaltungsgerichte kann Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben werden.

Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Begriffe mit B

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    Beschwerde

    Im gerichtlichen Strafverfahren steht gegen Beschlüsse des Gerichts das Rechtsmittel der Beschwerde zur Verfügung. Dieses Recht steht der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten und anderen Personen zu. Beschuldigte können jedoch nur dann Beschwerde erheben, wenn ihnen durch den Beschluss unmittelbar Rechte verweigert werden. Andere Personen können nur dann Beschwerde einlegen, wenn ihnen durch den Beschluss unmittelbar Rechte verweigert werden oder Pflichten entstehen oder wenn sie von einem Zwangsmittel (z.B. Exekution) betroffen sind.

    Gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden kann in der Regel Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

    Gegen Erkenntnisse und die meisten Beschlüsse der Verwaltungsgerichte kann Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben werden.

    Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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