BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Zeugen
Zeugen sind Personen, die aufgrund eigener Wahrnehmung – weil sie beispielsweise die Tatausführung gesehen haben – Informationen zu der zu untersuchenden Straftat liefern können. Wer eine Ladung als Zeuge erhält, muss immer zur Vernehmung erscheinen. Entschuldigungsgründe, wie z.B. Krankheit oder Unfall, müssen dem Gericht sofort bekanntgegeben werden. Erst wenn der Grund vom Gericht auch akzeptiert wurde, gilt der Zeuge als entschuldigt.
Ein unentschuldigtes Nichterscheinen als Zeuge kann mit einer Ordnungsstrafe (Geldstrafe) geahndet werden. Es kann auch eine Vorführung durch die Polizei veranlasst werden.
Unter bestimmten Umständen muss ein Zeuge zwar zur Vernehmung erscheinen, er muss aber nicht aussagen. Genauere Informationen dazu finden sich im Kapitel "Ich erhalte eine Ladung als Zeuge".
Zeugen werden regelmäßig auch öfter befragt:
- im Ermittlungsverfahren zur Erfassung oder Aufklärung der Tatumstände (um zu prüfen, ob überhaupt eine strafbare Handlung vorliegt) und
- im Hauptverfahren, um die Schuld oder Unschuld des Angeklagten festzustellen
Rechtsgrundlagen
Strafprozessordnung (StPO)
Zeugen
Zeugen sind Personen, die aufgrund eigener Wahrnehmung – weil sie beispielsweise die Tatausführung gesehen haben – Informationen zu der zu untersuchenden Straftat liefern können. Wer eine Ladung als Zeuge erhält, muss immer zur Vernehmung erscheinen. Entschuldigungsgründe, wie z.B. Krankheit oder Unfall, müssen dem Gericht sofort bekanntgegeben werden. Erst wenn der Grund vom Gericht auch akzeptiert wurde, gilt der Zeuge als entschuldigt.
Ein unentschuldigtes Nichterscheinen als Zeuge kann mit einer Ordnungsstrafe (Geldstrafe) geahndet werden. Es kann auch eine Vorführung durch die Polizei veranlasst werden.
Unter bestimmten Umständen muss ein Zeuge zwar zur Vernehmung erscheinen, er muss aber nicht aussagen. Genauere Informationen dazu finden sich im Kapitel "Ich erhalte eine Ladung als Zeuge".
Zeugen werden regelmäßig auch öfter befragt:
- im Ermittlungsverfahren zur Erfassung oder Aufklärung der Tatumstände (um zu prüfen, ob überhaupt eine strafbare Handlung vorliegt) und
- im Hauptverfahren, um die Schuld oder Unschuld des Angeklagten festzustellen
Rechtsgrundlagen
Strafprozessordnung (StPO)