BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Zuschuss für behindertengerechte Wohnungsumbauten
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Umsetzung bestimmter notwendiger Gestaltungsmerkmale in den eigenen vier Wänden oder in Einrichtungen, die Besucherinnen/Besuchern offen stehen (Hotels, Freizeiteinrichtungen etc.), ist mit erhöhtem Finanzierungsaufwand verbunden. Der Staat bietet Unterstützung in Form von günstigen Darlehen, einmaligen Zuschüssen oder anderen Tilgungserleichterungen an.
Es gibt verschiedene Formen von Unterstützungen, unter anderem:
- Wohnbauförderung (bei Neuerrichtung)
- Sanierung (bei Adaptierung und Wiederherstellung)
- Wohnbeihilfe (Unterstützung bei Mietzahlungen)
- Geförderte Darlehen
- Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Fristen
In den Bundesländern bestehen unterschiedliche Bauordnungen und Förderungsmaßnahmen. Aus diesem Grund müssen Sie sich zeitgerecht, in der Regel vor Beginn einer Baumaßnahme, mit dem Amt der Landesregierung und den entsprechenden Behörden und Beratungsstellen in Verbindung setzen.
Zuständige Stelle
- das jeweilige Amt der Landesregierung
- die Landesstellen des Sozialministeriumservice (→ SMS)
Zusätzliche Informationen
Bei allen Förderungen ist es wichtig, erst dann mit den Bauarbeiten zu beginnen, wenn das Förderungsansuchen positiv erledigt ist.
Nähere Informationen und Beratung zu staatlichen Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen bietet, neben der Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes und den Landesstellen des Sozialministeriumservice (→ SMS), auch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK).
Weiterführender Link
Altersgerechtes Wohnen (→ Österreichisches Gesundheitsportal)
Rechtsgrundlagen
Hinsichtlich des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung: §§ 22 bis 32 Bundesbehindertengesetz (BBG)
Zum Formular
Auf den Seiten einiger Landesregierungen besteht die Möglichkeit, die Förderungsrichtlinien und auch die Antragsformulare herunterzuladen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Zuschuss für behindertengerechte Wohnungsumbauten
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Umsetzung bestimmter notwendiger Gestaltungsmerkmale in den eigenen vier Wänden oder in Einrichtungen, die Besucherinnen/Besuchern offen stehen (Hotels, Freizeiteinrichtungen etc.), ist mit erhöhtem Finanzierungsaufwand verbunden. Der Staat bietet Unterstützung in Form von günstigen Darlehen, einmaligen Zuschüssen oder anderen Tilgungserleichterungen an.
Es gibt verschiedene Formen von Unterstützungen, unter anderem:
- Wohnbauförderung (bei Neuerrichtung)
- Sanierung (bei Adaptierung und Wiederherstellung)
- Wohnbeihilfe (Unterstützung bei Mietzahlungen)
- Geförderte Darlehen
- Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Fristen
In den Bundesländern bestehen unterschiedliche Bauordnungen und Förderungsmaßnahmen. Aus diesem Grund müssen Sie sich zeitgerecht, in der Regel vor Beginn einer Baumaßnahme, mit dem Amt der Landesregierung und den entsprechenden Behörden und Beratungsstellen in Verbindung setzen.
Zuständige Stelle
- das jeweilige Amt der Landesregierung
- die Landesstellen des Sozialministeriumservice (→ SMS)
Zusätzliche Informationen
Bei allen Förderungen ist es wichtig, erst dann mit den Bauarbeiten zu beginnen, wenn das Förderungsansuchen positiv erledigt ist.
Nähere Informationen und Beratung zu staatlichen Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen bietet, neben der Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes und den Landesstellen des Sozialministeriumservice (→ SMS), auch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK).
Weiterführender Link
Altersgerechtes Wohnen (→ Österreichisches Gesundheitsportal)
Rechtsgrundlagen
Hinsichtlich des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung: §§ 22 bis 32 Bundesbehindertengesetz (BBG)
Zum Formular
Auf den Seiten einiger Landesregierungen besteht die Möglichkeit, die Förderungsrichtlinien und auch die Antragsformulare herunterzuladen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz