BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


Partnerschaftsurkunde

Die Partnerschaftsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, welche die eingetragene Partnerschaft zwischen Paaren bestätigt (vergleichbar der Heiratsurkunde zwischen Ehepartnerinnen/Ehepartnern). Sie gehört neben der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

Die Partnerschaftsurkunde enthält

  • die Namen der eingetragenen Partnerinnen/der eingetragenen Partner,
  • ihr Geschlecht,
  • den Tag und Ort ihrer Geburt,
  • den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft,
  • die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft,
  • das Datum der Ausstellung und
  • den Namen der Beamtin/des Beamten.
Hinweis:

Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen können dem Namen beigefügt werden.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Partnerschaftsurkunde

    Die Partnerschaftsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, welche die eingetragene Partnerschaft zwischen Paaren bestätigt (vergleichbar der Heiratsurkunde zwischen Ehepartnerinnen/Ehepartnern). Sie gehört neben der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

    Die Partnerschaftsurkunde enthält

    • die Namen der eingetragenen Partnerinnen/der eingetragenen Partner,
    • ihr Geschlecht,
    • den Tag und Ort ihrer Geburt,
    • den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft,
    • die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft,
    • das Datum der Ausstellung und
    • den Namen der Beamtin/des Beamten.
    Hinweis:

    Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen können dem Namen beigefügt werden.

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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