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IN REINSBERG
Subsidiär Schutzberechtigte
Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird. Sie sind daher weder Asylwerberinnen/Asylwerber noch Asylberechtigte (Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK). Sie erhalten aber einen befristeten Schutz vor Abschiebung aus beispielsweise folgenden Gründen:
- Gefahr der Folter oder unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe bzw. Behandlung
- Gefahr der Todesstrafe
- Bedrohung des Lebens, der Sicherheit oder Freiheit infolge willkürlicher Gewalt aufgrund eines bewaffneten Konflikts (z.B. Bürgerkrieg)
Der Status des subsidiär Schutzberechtigen berechtigt zur vorübergehenden Einreise bzw. zum vorübergehenden Aufenthalt in Österreich, wobei dieses Recht verlängert werden kann.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Subsidiär Schutzberechtigte
Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird. Sie sind daher weder Asylwerberinnen/Asylwerber noch Asylberechtigte (Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK). Sie erhalten aber einen befristeten Schutz vor Abschiebung aus beispielsweise folgenden Gründen:
- Gefahr der Folter oder unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe bzw. Behandlung
- Gefahr der Todesstrafe
- Bedrohung des Lebens, der Sicherheit oder Freiheit infolge willkürlicher Gewalt aufgrund eines bewaffneten Konflikts (z.B. Bürgerkrieg)
Der Status des subsidiär Schutzberechtigen berechtigt zur vorübergehenden Einreise bzw. zum vorübergehenden Aufenthalt in Österreich, wobei dieses Recht verlängert werden kann.
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