BAUEN & WOHNEN

IN REINSBERG

Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.


Licht am Tag

Es gibt keine generelle Verpflichtung, tagsüber eine Beleuchtung zu verwenden. Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sowie bei Dämmerung und Dunkelheit muss jedoch mit Abblendlicht gefahren werden. Einspurige Krafträder (Mopeds, Motorräder) müssen immer mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.

Freiwillig darf mit Licht am Tag gefahren werden.

Folgende Tagesbeleuchtungen sind erlaubt:

  • Spezielles Tagfahrlicht alleine (nicht gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern)
  • Abblendlicht
  • Abblendscheinwerfer alleine (ohne Schlussleuchte)
  • Nebelscheinwerfer und Abblendlicht
  • Nebelscheinwerfer alleine

Rechtsgrundlage

§ 99 Kraftfahrgesetz (KFG)

Letzte Aktualisierung: 19. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur


Licht am Tag

Es gibt keine generelle Verpflichtung, tagsüber eine Beleuchtung zu verwenden. Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sowie bei Dämmerung und Dunkelheit muss jedoch mit Abblendlicht gefahren werden. Einspurige Krafträder (Mopeds, Motorräder) müssen immer mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.

Freiwillig darf mit Licht am Tag gefahren werden.

Folgende Tagesbeleuchtungen sind erlaubt:

  • Spezielles Tagfahrlicht alleine (nicht gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern)
  • Abblendlicht
  • Abblendscheinwerfer alleine (ohne Schlussleuchte)
  • Nebelscheinwerfer und Abblendlicht
  • Nebelscheinwerfer alleine

Rechtsgrundlage

§ 99 Kraftfahrgesetz (KFG)

Letzte Aktualisierung: 19. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur