BAUEN & WOHNEN
IN REINSBERG
Das Mehrgenerationenhaus Reinsberg ist ein zentrales Element des entwickelten Masterplans für die Dorferneuerung. Im Frühsommer 2024 wurde mit dem Bau des Genossenschafts-Wohnhauses begonnen, das unter dem Motto "GenerationenWohnen" 24 Wohnungen beherbergt. Neun davon bieten die Wohnform "Begleitetes Wohnen" in Miete, während 15 Einheiten als "Miete mit Kaufrecht" verfügbar sind.
Zuweisungsbescheid
Vor Dienstantritt erhält der Zivildienstpflichtige einen Zuweisungsbescheid von der Zivildienstserviceagentur. In diesem sind angegeben:
- Beginn und Ende des Zivildienstes
- Name und Anschrift der Einrichtung, bei der der Zivildienst zu leisten ist
- Datum und Uhrzeit des Dienstantritts
- Art der Dienstleistung
Achtung
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die zum Zivildienst zugewiesen wurden, genießen einen Kündigungs- und Entlassungsschutz unter der Voraussetzung, dass die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bei Zustellung des Zuweisungsbescheides unverzüglich über die Zuweisung informiert wurde. Lassen Sie sich von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass Sie ihr/ihm den Zuweisungsbescheid unverzüglich nach der Zustellung vorgelegt haben und die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber somit über die Zuweisung zum Zivildienst informiert haben. Bei Bezug von Arbeitslosengeld ist die zuständige Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices über die erfolgte Zuweisung zu verständigen.
Weiterführende Links
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt
Zuweisungsbescheid
Vor Dienstantritt erhält der Zivildienstpflichtige einen Zuweisungsbescheid von der Zivildienstserviceagentur. In diesem sind angegeben:
- Beginn und Ende des Zivildienstes
- Name und Anschrift der Einrichtung, bei der der Zivildienst zu leisten ist
- Datum und Uhrzeit des Dienstantritts
- Art der Dienstleistung
Achtung
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die zum Zivildienst zugewiesen wurden, genießen einen Kündigungs- und Entlassungsschutz unter der Voraussetzung, dass die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bei Zustellung des Zuweisungsbescheides unverzüglich über die Zuweisung informiert wurde. Lassen Sie sich von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass Sie ihr/ihm den Zuweisungsbescheid unverzüglich nach der Zustellung vorgelegt haben und die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber somit über die Zuweisung zum Zivildienst informiert haben. Bei Bezug von Arbeitslosengeld ist die zuständige Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices über die erfolgte Zuweisung zu verständigen.
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